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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der Software AVEVO · Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung "AVEVO" zwischen der NH Commerce UG (haftungsbeschränkt), Im Speyer 27, 54294 Trier ("Anbieter") und ihren Kunden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

§ 2 Vertragsgegenstand

AVEVO ist eine webbasierte Anwendung zur strukturierten Mitarbeiterbewertung und zur Unterstützung von Lohnentscheidungen in Betrieben. Der Anbieter stellt die Anwendung in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Nutzung bereit. Ein Anspruch auf bestimmte Einzelfunktionen besteht nur, soweit sie im gebuchten Tarif ausdrücklich beschrieben sind. Die Anwendung liefert Berechnungs- und Dokumentationshilfen; die arbeits- und tarifrechtliche Verantwortung für Lohnentscheidungen verbleibt beim Kunden.

§ 3 Registrierung und Konto

Die Nutzung setzt ein Nutzerkonto voraus. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen. Handlungen, die über das Konto des Kunden vorgenommen werden, werden dem Kunden zugerechnet.

§ 4 Testphase und Tarife

Ohne kostenpflichtiges Abonnement kann die Anwendung in einer kostenlosen Testphase mit begrenztem Umfang (derzeit bis zu drei Mitarbeiter je Betrieb) zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Der Funktionsumfang und die Grenzen der kostenpflichtigen Tarife (derzeit "Basis" und "Pro") ergeben sich aus der Preisübersicht in der Anwendung. Der Anbieter kann den Umfang der kostenlosen Testphase für die Zukunft anpassen.

§ 5 Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung in der Anwendung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen bis zum Ausgleich zu sperren.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Kostenpflichtige Abonnements laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden – durch den Kunden bequem über das Kundenportal (Abo & Rechnung → Abo verwalten). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Ende des Abonnements wird der Betrieb automatisch in die Testphase zurückgestuft; § 8 Abs. 3 (Datenexport und Löschung) gilt entsprechend.

§ 7 Verfügbarkeit und Wartung

Der Anbieter erbringt die Leistung mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Ausfälle von Unterauftragnehmern, höhere Gewalt). Der Anbieter darf die Anwendung weiterentwickeln, soweit der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet wird.

§ 8 Pflichten des Kunden, Daten

(1) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich – insbesondere dafür, dass die Verarbeitung von Beschäftigtendaten in AVEVO im Einklang mit Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und ggf. bestehenden Mitbestimmungsrechten (z. B. § 87 BetrVG) erfolgt.

(2) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten des Kunden ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; der Anbieter wird als Auftragsverarbeiter tätig. Die Parteien schließen hierzu den Auftragsverarbeitungsvertrag des Anbieters.

(3) Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit einsehen. Nach Vertragsende löscht der Anbieter die Anwendungsdaten des Kunden gemäß der Datenschutzerklärung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 9 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten Entgelte. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

§ 9a Nutzungsrechte und Schutz der Inhalte

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Software AVEVO im Rahmen dieser AGB für die eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen. Ein weitergehendes Nutzungsrecht wird nicht eingeräumt.

Sämtliche Inhalte, Strukturen und Bestandteile von AVEVO – insbesondere die Software selbst, die Gestaltung der Oberfläche, der Katalog vorgeschlagener Bewertungskriterien (Kriterien-Bibliothek), die Systematik der Lohnstufen- und Punkteberechnung, Auswertungslogiken sowie Texte und Vorlagen – sind urheberrechtlich bzw. als Datenbankwerk geschützt und verbleiben im geistigen Eigentum des Anbieters. Bewertungs- und Mitarbeiterdaten, die der Kunde selbst eingibt, bleiben hiervon unberührt und gehören dem Kunden.

Dem Kunden ist es untersagt, die vom Anbieter bereitgestellten Inhalte und Strukturen im Sinne des vorstehenden Absatzes ganz oder in wesentlichen Teilen systematisch auszulesen, zu vervielfältigen, außerhalb der eigenen betrieblichen Nutzung zu verwenden, an Dritte weiterzugeben oder nachzubilden, um ein gleichartiges oder konkurrierendes Angebot zu erstellen. Zulässig bleibt die bestimmungsgemäße Nutzung innerhalb des eigenen Betriebs einschließlich des Exports der eigenen Daten.

Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten kann der Anbieter den Zugang sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben unberührt.

§ 10 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Rechtsänderungen, Funktionserweiterungen). Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Trier, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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